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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - L 10 P 24/11   

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https://dejure.org/2011,11214
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - L 10 P 24/11 (https://dejure.org/2011,11214)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2011 - L 10 P 24/11 (https://dejure.org/2011,11214)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2011 - L 10 P 24/11 (https://dejure.org/2011,11214)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 P 4/09 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheimträger - Pflegekasse - Zahlung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - L 10 P 24/11
    Das SG hat die Zahlungsklage richtigerweise als echte Leistungsklage (BSG, Urteile vom 07.10.2010, B 3 P 4/09 R, Juris Rn 9 und vom 01.09.2005, Juris Rn 13 ff; Urteil des erkennenden Senats vom 25.03.2009, L 10 P 27/08) gem. § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) beurteilt und als zulässig angesehen.

    Auch steht die bindende Einstufung der Beigeladenen in die Pflegestufe II dem geltend gemachten Anspruch nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2010, aaO, Juris Rn 8).

    (1) Der Anspruch auf den Differenzbetrag zur Pflegestufe III besteht für den Zeitraum vor Januar 2007 bereits deshalb nicht, weil es insofern an einer schriftlichen und begründeten Aufforderung des Versicherten, der Zuleitung an die Pflegekasse und ggf den Sozialhilfeträger gemäß § 87a Abs. 2 S 1 und 2 SGB XI (vgl BSG, Urteil vom 07.10.2010, aaO, Juris Rn 15) fehlt.

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine Rechtsprechung vom 25.03.2009 (L 10 P 27/08), bestätigt durch BSG, Urteil vom 07.10.2010, aaO, Juris Rn 8 ff).

    Diese Vorschrift beinhaltet eine besondere Regelung für die Fälle, in denen aufgrund außergewöhnlicher Umstände der Pflegeaufwand des Heimträgers durch die Vergütung nach der an sich zutreffenden Pflegestufe-/klasse nicht gedeckt ist bzw dieser nicht entspricht (vgl auch BSG, Urteil vom 07.10.2010, aaO, Juris Rn 18).

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 P 4/04 R

    Anspruch des Heimträgers auf Zahlung des Pflegesatzes einer höheren Pflegestufe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - L 10 P 24/11
    Soweit das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 01.09.2005 (B 3 P 4/04 R) Pflegestufe und -klasse gleichsetze, sei dem nicht zu folgen.

    Bezüglich der Feststellungsansträge des Klägers habe das BSG im Urteil vom 01.09.2005 (aaO) den gleichlautenden Hilfsanträgen keine eigenständige rechtliche Bedeutung beigemessen.

    Das BSG habe diese Rechtsprechung mit Urteil vom 01.09.2005 (aaO) aufgegeben.

    Die Pflegekasse ist nach § 87a Abs. 3 SGB XI zwar grundsätzlich Schuldnerin der vollstationären Leistungen bis zur Grenze der in §§ 41 ff SGB XI aufgeführten Beträge (vgl. Schütze in Udsching, SGB XI, 3. Auflage, München 2010, § 87a Rn 8; BSG, Urteil vom 01.09.2005, B 3 P 4/04 R, Juris Rn 18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - L 10 P 27/08

    Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - L 10 P 24/11
    Das SG hat die Zahlungsklage richtigerweise als echte Leistungsklage (BSG, Urteile vom 07.10.2010, B 3 P 4/09 R, Juris Rn 9 und vom 01.09.2005, Juris Rn 13 ff; Urteil des erkennenden Senats vom 25.03.2009, L 10 P 27/08) gem. § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) beurteilt und als zulässig angesehen.

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine Rechtsprechung vom 25.03.2009 (L 10 P 27/08), bestätigt durch BSG, Urteil vom 07.10.2010, aaO, Juris Rn 8 ff).

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 P 12/99 R

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei stationärer Pflege, Vergütungsanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - L 10 P 24/11
    Darüber hinaus folge das Gericht in seiner Entscheidung der Auffassung des Bundessozialgerichts in dem Urteil vom 10.02.2000 (B 3 P 12/99 R), nach der bei der für den Vergütungsanspruchs des Pflegeheims maßgebenden Zuordnung eines Pflegebedürftigen zu einer Pflegeklasse der Aufwand für soziale Betreuung und Behandlungspflege zusätzlich zu berücksichtigen sei.
  • OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 80/16

    Rückforderung von Entgelt für geleistete Pflege nach rückwirkender Aufhebung

    Es bedarf insofern einer substantiierten Darlegung, inwieweit und aufgrund welcher konkreten Umstände sich der Hilfebedarf in der Grundpflege erhöht hat (LSG NRW, Urteil vom 25.08.2011, Az: L 10 P 24/11, Tz . 40).
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